Allgemeine Hinweise für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien über die Agentur leondoro.
1. Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.
2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter möglich. Sollte die Anreise nach 22:00 Uhr im Ferienhaus oder Wohnung erfolgen, ist der Eigentümer berechtigt einen Zuschlag in Höhe von 35,- € für die Spätanreise vor Ort zu verlangen.
3. Kaution
Vom Mieter ist eine Kaution zu zahlen. Die Kaution wird vor Ort gegen Ausstellung einer Quittung bei Hausübernahme fällig. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Größe des Mietobjektes und nach den Vorgaben des Eigentümers.
Sollten während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt oder am Inventar durch den Mieter oder einen Mitreisenden verursacht werden, kann die Kaution bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. In der Regel haftet der Mieter für sämtliche von Ihm oder den Mitreisenden verursachten Schäden. Der Schadenersatz kann mit der Kaution verrechnet werden. Schäden die über die geleistet Kaution hinausgehen sind vom Mieter zu ersetzen. Im Schadensfall ist der Vermieter oder dessen Vertreter (die Kontaktperson vor Ort) unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Endreinigung
Die Endreinigung erfolgt nach der Rückgabe durch eine Fachkraft. Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für Eigentümer unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Eigentümer zusätzlich angefallene Reinigungskosten unter jeweilig genauem Kostennachweis berechnet werden.
4. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden. Das Objekt ist beim Auszug sauber zu verlassen. Dazu zählt auch das gereinigte Kücheninventar.
Der Buchende erkennt an, dass es zu üblichen Zeiten Servicekräfte wie zum Beispiel Poolservice, Gärtner oder Reinigungskräfte etc. Zutritt zu der gemieteten Immobilie/ Grundstück erhalten.
5. Belegung
Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich.
Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu verlangen.
Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen.
6. Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei Unterbringung von eines kleinen Hundes erhöht sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche der durch von ihm untergebrachten Tieres verursachten Schäden. Ansonsten treten die gleichen Folgen wie bei der Überbelegung ein.
7. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen.
Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden. Siehe auch Punkt 4 – Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
8. Empfehlung
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung und den Mietwagen schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann. Eine kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Abreisetermin ist garantiert.