Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Ferienimmobilien durch leondoro.de | mallorca-ferienhaus-privat - Fassung vom 02.03.2021
1. Gegenstand/ Leistung
Bei den von leondoro angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen (Vermittlung von Ferienimmobilien zur Kurzzeitmiete) zwischen dem Anmeldenden,
den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/ Eigentümer).
2. Buchungsanfrage
Bei einer verbindlichen Buchungsanfrage reserviert leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat bei Interesse und vorheriger Rücksprache das angefragte Ferienobjekt für 24 Stunden, sofern das
Ferienobjekt für den angefragten Zeitraum vakant ist und unterbreitet dem Anfragenden ein schriftliches Angebot.
Bestätigt der Anfragende innerhalb der 24-Stunden-Frist das Buchungsangebot nicht als verbindlich, fällt die Reservierung des Mietobjekts weg und leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat ist
berechtigt, das Objekt anderweitig anzubieten und zu vermitteln. Eine verspätete Annahme gilt als neue Buchungsanfrage. Bei einer verbindliche Anfrage sind alle nötigen Angaben, wie
Adresse, Ausweisnummer und die Namen aller Mitreisenden zu hinterlegen.
3. Anmeldung
Nimmt der Anfragende das Angebot von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat innerhalb des Reservierungszeitraumes an, wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag
und für den Mietzeitraum gültigen Angaben auf der Internetseite von www.leondoro.de Die Annahme kann nur schriftlich erfolgen. Für verbindliche Buchungen sind folgende Angaben notwendig:
Name des Ferienhauses, Ferienort, Anreisetag, Abreisetag, Anzahl der Personen, Name des Buchenden, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Buchenden, Namen aller Mitreisenden (Alter, nicht
Geburtsdatum), Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail Adresse. Hinweis: Einige Eigentümer verlangen eine eingescannte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Buchenden, oder auch die
Kontoverbindung/ IBAN um die hinterlegte Kaution nach Beendigung der Mietzweit auf ein Konto zurück zu überweisen.
4. Buchung
Durch die Annahme des Angebotes und die Gegenzeichnung durch leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat kommt zwischen leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag
zustande. Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Buchende ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat, dass er den Kurzzeitmietvertrag
mit dem Vermieter abschließen wird und erkennt die allgemeinen Hinweise für die Buchung über Ferienimmobilien über leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat an.
Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung obliegt dem Kunden diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und leondoro im Falle einer Abweichung zu informieren. Der Hinweis muß innerhalb von 3 Tagen nach Zugang erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei einer Anmietung von weniger als 7 Tagen kann eine Servicepauschale in
Höhe von 50,- € berechnet werden.
5. Anzahlung/ Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf die in der Vermittlungsbestätigung/ Reservierungsbestätigung bezeichneten Weise. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird in der Regel umgehend die Anzahlung fällig.
Diese beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn üblicherweise ca. 30% des Gesamtmietpreises (ohne Endreinigung und ohne Kaution) und ist innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto von leondoro/
mallorca–ferienhaus–privat zu überweisen. Bis 90 Tage vor Mietbeginn beträgt die Anzahlung mindestens 30%, bis 60 Tage 40%, bis 28 Tage vor Mietbeginn und bei kurzfristigen Buchungen ab 27 Tage
vor Mietbeginn kann der gesamte Mietpreis verlangt werden.
Die Anzahlung beträgt mindestens 300,- €. Bei Endpreisen (exklusiv Endreinigung, Kaution und sonstiger Nebenkosten) die weniger als 300,- € betragen, kann der komplette Mietpreis als Vorauszahlung verlangt werden.
Bei fehlendem Zahlungseingang (ab dem 4. Arbeitstag nach Buchung) der Anzahlung ist leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im übrigen treten dann dieselben Folgen ein wie unter 2. beschrieben. Da Anzahlungen und deren Fälligkeiten von den Vorgaben des Leistungsträgers abhängig sind, kann im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden. Dies bedarf der Individualvereinbarung zwischen leondoro/ mallorca-ferienhaus–privat und dem Buchenden.
Die Zahlung des restlichen Mietpreises, sowie Kaution und
Servicepauschale, erfolgen üblicher Weise vor Ort an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Restbetrages gilt als Rücktritt vom Vertrag durch
den Buchenden und berechtigt leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Diese Regelung berührt nicht
die Vereinbarung zwischen Buchenden und Leistungsträger. Erfolgt die Bezahlung des Restpreises durch Überweisung auf ein Bankkonto, trägt der Buchende die daraus verursachten Kosten. Die Hausbank
von leondoro.de verlangt für die Verbuchung von Überweisungseingängen in der Regel keine Geführen. Bei Überweisungen aus nicht EU-Ländern können für den Buchenden andere Gebührensätze der Banken
gelten. Nach Rücksprache kann eine Bezahlung auch über paypal erfolgen.
6. Reiseunterlagen
Alle notwendigen Reiseunterlagen erhält der Vertragspartner bis zu eine Woche vor Anreise. In der Regel erfolgt dies bereits nach Zahlungseingang der Anzahlung, wenn alle notwendigen Unterlagen
und Informationen leondoro vorliegen.
7. Haftungsausschluss
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/ Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Eigentümern oder Dritten
vorgenommen werden oder wurden und von denen leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Die Nutzung der Ferienimmobilie, Garten und Außenanlagen (Pool), der
Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung durch leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Diebstahl, Einbruch,
Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben oder
anderer Naturkatastrophen, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Insekten, Tiere oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haftet leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat nicht für eine
ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool, usw. Ist die Nutzung der Ferienimmobilie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die
Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Anzahlungen (nicht Restzahlung) des Kunden beschränkt. Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter
oder Verwalter zu stellen.
8. Rücktritt/ Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss in schriftlicher Form gegenüber leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat erfolgen. Die
Stornierung der Buchung wird von leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat an den Leistungsträger/ Eigentümer weitergeleitet und angezeigt. Maßgeblich für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der
Stornierung bei leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat. Ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro/ mallorca-ferienhaus-privat ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so gilt der nächste
Arbeitstag als Datum des Eingangs. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgeltes bestehen.
Die geleistet Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.
Bei Rücktritt werden folgende Gebühren als Mietausfall für den Eigentümer berechnet und fällig:
Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung.
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 35% des Restpreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 40% des Restpreises,
bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des Restpreises,
bis 10 Tage vor Mietbeginn 90% des Restpreises,
bei Rücktritt oder Nichterscheinen am Anreisetag wird der gesamte Restpreis fällig.
Im Falle eines Rücktritts nach einer Umbuchung, ist für die Berechnung der Fristen nicht der Tag der Umbuchung, sondern der Tag der ersten Buchung ausschlaggebend.
9. Umbuchungen/ Buchung Ersatzreisender
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vermittlungsvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
Strom: Ein Vermieter ist berechtigt den aktuellen Betrag der Stromrechnung zu verlangen, auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer
Erhöhung des Stromversorgers gekommen ist.
11. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden durch leondoro/ mallorca–ferienhaus–privat elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Buchung notwendig
ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.
12. Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag ist Düren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt dann die gesetzlich dafür vorgesehene Regelung.
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung und Anmietung von Ferienimmobilien |
1. Der
Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.
2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine
Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter möglich. Sollte die Anreise im Ferienhaus oder in der Wohnung
nach 19:30 Uhr erfolgen, kann der Eigentümer einen Zuschlag in Höhe von 35,- € für die Servicekraft vor Ort für die Spätanreise verlangen.
5. Belegung
Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich. Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu verlangen. Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen. Eine Belegung mit Jugendgruppen wird nicht akzeptiert. Bei jeder Buchung sind anzugeben: Name, Vorname (Alter - nicht Geburtsdatum). Die für die Buchung verantwortliche Person hinterlegt die Ausweisnummer.
6. Tourist Tax
Für Reisende auf die Balearen-Inseln erhöht sich ab dem 1.Januar 2018 die Touristensteuer. Diese wird auch von Mietern in
Ferienhäusern, Apartments und Fincas kassiert. Die Höhe der Abgabe ist von der Haupt- und Nebensaison und der Länge des Aufenthalts abhängig. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Für Mieter
von Ferienhäusern, Apartments und Fincas wird pro Tag in der Hochsaisaon 2,- € fällig (1. Mai bis 31. Oktober), in der Nebensaison 0,50 € (1. November bis 30. April). Ab dem 9. Aufenthaltstag
halbiert sich nur in der Hauptsaison der zu entrichtende Betrag auf 1,- €. Die Steuerpflicht trifft den Mieter und seine Begleitpersonen. Die Touristensteuer wird vom Vermieter vor Ort kassiert
und von diesen an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt. Der Betrag enthält bereits die 10% IVA (MWSt). Vermieter sind berechtigt den aktuellen Betrag der
Tourist Tax zu verlangen, auch falls es bei einer bestätigten Buchung zwischenzeitlich zu einer amtlichen Erhöhung gekommen ist.
7.
Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund bis 5 kg/ 30 cm von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei Unterbringung eines kleinen Hundes erhöht
sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche der durch das von ihm untergebrachten Tieres
verursachten Schäden und Verschmutzungen. Ansonsten treten bei einem nicht angemeldeten Tier die gleichen Folgen wie bei der Überbelegung ein.
8. Internet
In fast allen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da die Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage sind, einen permanenten
störungsfreien Betrieb ihrer Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich
kein Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für etwaige vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Computer.
9. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine
mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich
zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden. Siehe auch Punkt 4 – Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
10. Empfehlung
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung, und den Mietwagen schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann.
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